Die Pflicht zur ESG-Berichterstattung (Environmental, Social, Governance) gewinnt zunehmend an Bedeutung und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Bereits Ab 2024 sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in der EU verpflichtet, regelmäßig über ihre ESG-Strategien und -Aktivitäten zu berichten. Ab 2025 sind davon auch Unternehmen betroffen, die 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen.
- Mitarbeiter > 250
- Umsatz > 50 Mio €
- Bilanzsumme > 25 Mio €
Über den Trickle-Down Effekt werden auch Partner von Berichtspflichtigen Unternehmen in die Situation kommen, einen Bericht zu erstellen, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.
Was bedeutet das konkret?
Transparenz und Verantwortung: Unternehmen müssen nicht nur ihre finanziellen Ergebnisse offenlegen, sondern auch ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Strategien. Es geht darum, wie Unternehmen ihre Auswirkungen auf die Umwelt minimieren, wie sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und wie sie ihre Unternehmensführung transparent und nachhaltig gestalten.
Integration in die Unternehmensstrategie: ESG-Aspekte müssen in die langfristige Unternehmensstrategie integriert werden. Die Berichterstattung geht über bloße Compliance hinaus und wird zu einem wichtigen Bestandteil der Unternehmensführung, der das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern stärkt.
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig auf ESG setzen und eine nachhaltige Unternehmensführung etablieren, können sich nicht nur als verantwortungsbewusste Marken positionieren, sondern auch von einem positiven Image und einer stärkeren Marktstellung profitieren.
Risikomanagement und Effizienz: Die regelmäßige ESG-Berichterstattung ermöglicht es Unternehmen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Geschäftspraktiken zu optimieren und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Für uns bei AC Alpha Interim Experten bietet diese Entwicklung eine spannende Möglichkeit, Unternehmen durch Interim-Management-Expertise in den Bereichen ESG und nachhaltige Unternehmensführung zu unterstützen. Unsere Interim-Manager bringen die nötige Erfahrung mit, um Unternehmen dabei zu helfen, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen und ihre ESG-Strategien erfolgreich in die Praxis zu überführen.
Für erste Informationen zum Thema ESG-Berichterstattung empfehlen wir:
EU-Kommission – Nachhaltige Finanzwirtschaft und ESG-Berichterstattung: Die EU bietet umfassende Informationen und Richtlinien zur ESG-Berichterstattung und nachhaltigen Finanzwirtschaft, die besonders für Unternehmen von Bedeutung sind, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, über ihre ESG-Praktiken zu berichten. Sustainable finance – European Commission
Sind Sie bereit, Ihre ESG-Berichterstattung auf das nächste Level zu heben? Erfahren Sie mehr über unser Beratungsangebot oder kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, wie unsere Experten Sie dabei unterstützen können!